Stadtentwicklung
GĂŒtersloh-Blankenhagen

STADTENTWICKLUNG

BLANKENHAGEN

Blankenhagen im Überblick

Der Stadtteil Blankenhagen umfasst einen verdichteten Siedlungsbereich, der von GrĂŒn- und FreirĂ€umen umgeben ist. Zentrale Infrastruktureinrichtungen sind der fĂŒr die Nahversorgung wichtige Combi-Markt, das Internationale Kinderzentrum AKSOM, das BĂŒrgerzentrum Lukas, die stĂ€dtische Grundschule und der Sportplatz. Die Infrastruktur ist vor allem im Bereich Gesundheit und Einzelhandel lĂŒckenhaft. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt auch mit Blick auf die besondere soziale Struktur ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt, um den Stadtteil fit fĂŒr die Zukunft zu machen. Informieren Sie sich auf dem Stadtteilrundgang ĂŒber die Projekte und Fördermöglichkeiten auch fĂŒr private Stadtteilakteure und EigentĂŒmer:innen. Machen Sie mit!

Abgrenzung StÀdtebaufördergebiet

Aus dem Projekt

Gelungenes Muttertagsfest

Am Samstag den 14.05.2022 fand in GĂŒtersloh-Blankenhagen das Muttertagsfest statt. Dies wurde in einer Kooperation des BĂŒrgerzentrums Lukas und der Stadtteilarbeit Blankenhagen e.V. geplant und

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Handlungsfelder

Soziale Infrastruktur & Versorgung

Zusammenleben, Integration & Identifikation

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Öffentlicher Raum

Nutzungsvielfalt, StÀrkung & Aufwertung

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StÀdtebauliches Erscheinungsbild

GebÀudesanierung & Wohnumfeld

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Quartiers-
management

Vernetzung, Integration & Öffentlichkeitsarbeit

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Virtueller Stadtteilrundgang

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Stadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt GĂŒtersloh ĂŒber die Profilierung und Standortaufwertung an der Aufwertung privater FreiflĂ€chen zur AttraktivitĂ€tssteigerung des Stadtumbaugebietes und an der Aufwertung des Stadtbildes.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen mĂŒssen, erfahren Sie hier.

Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren HofflÀchen:

  • Entsiegelung und BegrĂŒnung vormals befestigter FlĂ€chen inkl. SchottergĂ€rten und Garagenhöfen (Schaffung von nichtöffentlichen GrĂŒn- und GartenflĂ€chen)
  • Herrichtung oder Instandsetzung von VorgartenflĂ€chen (nur mehrjĂ€hrige und winterharte Pflanzen
  • RĂŒckbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern etc.)
  • Schaffung oder Verbesserung der ZugĂ€nglichkeit zum GebĂ€ude, sofern diese unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen (Barrierefreiheit / -reduzierung)
  • Austausch oder Instandsetzung von nicht mit KFZ befahrbaren FlĂ€chen bei gleichzeitiger optischer Aufwertung

Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen:

  • Austausch oder Instandsetzung von Einfriedungen und StĂŒtzmauern bei gleichzeitiger optischer Aufwertung (mind. 0,70 m Höhe; max. 2.00 m Endhöhe; heimische Arten. Aus GrĂŒnden der Verkehrssicherheit gilt an Kreuzungsbereichen und Ausfahrten die Höhe von 0,70 m Höhe)
  • Pflanzung einer Hecke (mind. 0,70 m Höhe; max. 2.00 m Endhöhe; heimische Arten. Aus GrĂŒnden der Verkehrssicherheit gilt an Kreuzungsbereichen und Ausfahrten die Höhe von 0,70 m Höhe)

FörderfĂ€hig sind Bau- und Baunebenkosten (Kosten fĂŒr erforderliche fachliche Planung, Beratung und Betreuung, nicht aber Verwaltungs-, Finanzierungs- oder Rechtsbeistandskosten).

Die gleichzeitige Förderung mehrerer Einzelmaßnahmen ist zulĂ€ssig.

Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung (verlorener Zuschuss) gewĂ€hrt. Bezuschusst werden können Ausgaben fĂŒr die im oberen Abschnitt genannten Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfĂ€hig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei HofflĂ€chen- und RĂŒckbaumaßnahmen
  •  5.000,00 EUR bei Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR betrĂ€gt. Eine Förderung oberhalb der Wertgrenzen ist möglich, wenn die DurchfĂŒhrung einer Standortaufwertungsmaßnahme im besonderen Interesse der Stadt GĂŒtersloh liegt. Jedoch soll auch bei Vorliegen eines besonderen stĂ€dtebaulichen Interesses die Gesamtförderung auf einem GrundstĂŒck den Höchstbetrag von 20.000,00 EUR nicht ĂŒberschreiten. In diesem Falle sind die ZuschĂŒsse fĂŒr die einzelnen FördergegenstĂ€nde anteilig zu reduzieren.​

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  • EigentĂŒmer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentĂŒmergleicher Rechtsstellung

Eine rĂŒckwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dĂŒrfen, auch eine Beauftragung der ausfĂŒhrenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten mĂŒssen von einem Fachbetrieb ausgefĂŒhrt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie fĂŒr die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rĂŒckwirkende BegĂŒnstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird ĂŒber einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt GĂŒtersloh beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie KostenvoranschlĂ€ge, EigentĂŒmernachweis und Ă€hnliches beizufĂŒgen. Sie können die DSK oder die Stadt GĂŒtersloh gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag  zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt GĂŒtersloh wenden, selbstverstĂ€ndlich kostenlos.

Unsere Stadt soll schöner werden! Helfen Sie mit!

Ihnen fĂ€llt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden in Blankenhagen fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen fĂŒr Projekte wie Kunstaktionen, BegrĂŒnung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfĂ€llt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee fĂŒr Blankenhagen ĂŒber den VerfĂŒgungsfonds.

Der VerfĂŒgungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt GĂŒtersloh zahlen fĂŒr jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den VerfĂŒgungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

FörderfĂ€hige Maßnahmen (FördergegenstĂ€nde) nach diesen Richtlinien sind folgende Maßnahmen in bĂŒrgerschaftlicher TrĂ€gerschaft:

  • Stadtfeste
  • Mitmachaktionen
  • Workshops
  • Wettbewerbe
  • Imagekampagnen
  • Kunstausstellungen
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes (z.B. Kunstobjekte)
  • Sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und AttraktivitĂ€tssteigerung des Stadtteils beitragen

ZuwendungsempfĂ€nger können folgende natĂŒrliche und juristische Personen sein:

  • Bewohner:innen
  • Unternehmer:innen mit Sitz im Stadtumbaugebiet
  • Vereine und BĂŒrgerinitiativen
  • GemeinnĂŒtzige TrĂ€ger
  • Öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

FörderfÀhig sind folgende Kostenarten:

  • Sachkosten
  • Honorarkosten bis zu einer Höchstgrenze von 18,- EUR/Std. (zzgl. USt)
  • InvestitionsgĂŒter, die ĂŒberwiegend im Handlungsgebiet zum Einsatz kommen und auch nach Projektende dort verbleiben.

AntrĂ€ge können schriftlich an die Stadt GĂŒtersloh gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa ĂŒber Angebotsabfragen, beizufĂŒgen. Die DSK und die Stadt GĂŒtersloh helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rĂŒckwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 100,00 EUR betrĂ€gt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 2.000 EUR pro Maßnahme nicht ĂŒbersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine DurchfĂŒhrung der Maßnahme im besonderen stĂ€dtischen Interesse liegt.

Sofern Sie sich fĂŒr eine finanzielle Beteiligung am VerfĂŒgungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen fĂŒr Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, KriminalprĂ€vention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bĂŒrgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnĂŒtziger, mildtĂ€tiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt GĂŒtersloh ausgestellt.

Die Stadt GĂŒtersloh stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Die Mittel werden durch ein Vergabegremium, welches sowohl mit Vertretern der BĂŒrgerschaft als auch der Stadt GĂŒtersloh und deren Beauftragten besetzt ist, nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen vergeben, sofern der Förderbetrag 500,- EUR ĂŒberschreitet. Über darunterliegende FörderbetrĂ€ge entscheidet die Stadtverwaltung im pflichtgemĂ€ĂŸen Ermessen. In dem Vergabegremium sind acht BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die einen Querschnitt der Interessen im GĂŒtersloher Stadtumbaugebiet abdecken, und zwei Vertreter:innen der Stadt bzw. deren Beauftragte vertreten.

Das Vergabegremium wird durch die Stadt GĂŒtersloh zusammengestellt.

Kontakt

Stadt GĂŒtersloh

Timon Helfberend
Berliner Straße 70, 33330 GĂŒtersloh
05241 82-2966

timon.helfberend@guetersloh.de

DSK Stadtentwicklung

Oliver Engelhardt
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld
0521 584864-33

oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de

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Soziale Infrastruktur und Versorgung

  • Förderung des Zusammenlebens
  • Förderung der Integration und der Identifikation mit dem Stadtteil
  • Schaffung von Raum fĂŒr AktivitĂ€ten sowie Ausbau der Netzwerkarbeit einzelner Akteure

Handlungsfeld Öffentlicher Raum

  • Nutzung von AußenflĂ€chen zwischen den GebĂ€uden
  • StĂ€rkung und Attraktivierung des öffentlichen Raums 
  • Aufwertung bestehender SpielflĂ€chen und Fußwegeverbindungen

StÀdtebauliches Erscheinungsbild

  • Aufwertung des direkten GebĂ€udeumfelds
  • Erhöhung der Nutzbarkeit und AufenthaltsqualitĂ€t
  • (Energetische) Sanierung der GebĂ€udebestĂ€nde

Quartiersmanagement

  • UnterstĂŒtzung und Förderung von ehrenamtlichem Engagements
  • Aufstellung eines professionellen Vor-Ort-Managements
  • Anlaufstelle fĂŒr Integration von Geflohenen in die Akteurslandschaft vor Ort